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Detailbe­schreibung und Infos zur Teilnahme

INFOS

Der/die Künstler:in beschäftigt sich während seines/ihres Aufenthaltes mit dem Haus, seiner Geschichte und seiner Architektur. Ebenso erkundet, erforscht und erwandert er/sie Brixen und seine Umgebung. Währendessen werden Ideen für eine neue künstlerische Arbeit für das Lasserhaus entwickelt. Form, Größe und Positionierung der Arbeit stehen dem/der Künstler:in dabei frei. Am Ende des Aufenthaltes übermittelt der/die Künstler:in einen schriftlichen Konzeptvorschlag (in Form von Skizzen, Ideen oder Modellen) und bespricht die entstandene Idee mit den Verantworlichen des Lasserhauses.

Die Verantwortlichen des Hauses entscheiden dann, ob der/die Künstlerin mit der Detailplanung und Umsetzung der Arbeit beauftragt wird. Im Falle einer Beauftragung erhält der/die Künstlerin einen gesonderten Vertrag in dem Künstlerhonorar und Produktionskosten festgehalten werden. Die fertige Arbeit geht dann in die Sammlung des Lasserhauses über. Sollte keine Beauftragung stattfinden, so gehen die Ideen, die der/die Künstler:in während des Aufenthaltes entwickelt hat in Form einer Skizze, eines Textes oder eines Modells an das Lasserhaus über und darf dort für dokumentarische Zwecke verwendet werden.

Der Auftrag an den/die Künstler:in inkludiert:

  • Eine Konzeptidee für eine künstlerische Arbeit
  • Skizzen
  • Materialangaben / Ideen
  • Schätzung der Umsetzungskosten

VERGÜTUNG

Die Übernachtungskosten, sowie das Frühstück sind für den/die Teilnehmer:in des Programms kostenlos, ebenso ein Abendessen (warmen Mahlzeit und ein alkoholfreies Getränk), welches in den Partnerbetrieben des Lasserhauses eingenommen werden kann. Der Künstleraufenthalt, wird über verschiedene Kommunikationskanäle des Hauses dokumentiert und kommuniziert. Der/die Künstler:in erhält somit im Rahmen des Projektes eine erhöhte Sichtbarkeit. Während des Aufenthaltes organisiert das Lasserhaus verschiedene Treffen mit dem Ziel, dass der/die Künstler:in das Haus, seine Architektur, sowie die Stadt besser kennenlernt. Es ist keine monetäre Vergütung für den Aufenthalt und die Projektidee vorgesehen.

AUTORENRECHTE, URHEBERRECHT UND VERÖFFENTLICHUNG

Der Auftraggeber hat das Recht, das geistige Werk (Idee) zu publizieren. Der Name des/der Künstler:in muss angegeben werden, er hat jedoch keinen Anspruch auf Vergütung. Der/die Künstlerin hat das Recht, ihre Werke ohne Einschränkung zu veröffentlichen.

Der/die Künstler/in wie oben angeführt, versichert bei der Einreichung der Entwürfe, dass sie die Urheber der eingereichten Arbeiten sind, die Arbeit noch nirgends realisiert wurde und im Falle einer weiteren Beauftragung auch an keiner anderen Stelle in Kopie umgesetzt wird.

Bewerbung

Füllen Sie das Bewerbungsformular in dem untenstehenden Dokument aus. Diesem Dokument wird ein CV und ein Arbeitsportfolio beigelegt, aus dem hervorgeht, welchen professionellen Werdegang der/die Künstler:in hat und welche Arbeiten er/sie bisher realisiert hat.